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Vorsteuervergütungsverfahren für ausländische Unternehmer

Ausländische Unternehmer, die in Deutschland keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben, können sich, je nach Herkunftsland, die in Deutschland gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Dies betrifft z.B. Umsatzsteuer, die in Zusammenhang mit Messen in Deutschland angefallen ist oder Umsatzsteuer auf Reisekosten in Deutschland. Wir stellen die entsprechenden Vorsteuervergütungsanträge beim Bundesamt für Finanzen.


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